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Mittwoch, 11 Mai 2022

Müssen Sie Ihre erste Einkommensteuererklärung in der Steuer der Gebietsfremden in Belgien einreichen? Vergessen Sie nicht, sich vor dem 1. Juni 2022 zu registrieren!

Natürliche Personen, die in Belgien Einkommen erzielen und steuerlich in Belgien als  Gebietsfremde qualifizieren, sind grundsätzlich verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung in der Steuer der Gebietsfremden in Belgien einzureichen.

Jeder einzelne Gebietsfremde muss diese Steuererklärung ausfüllen und einreichen, unabhängig davon, ob Lohnsteuer für den Gebietsfremden einbehalten wurde oder nicht. Der Inhalt und die Steuerbemessungsgrundlage können von Person zu Person unterschiedlich sein, aber das Steuererklärungsformular ist für alle Gebietsfremden gleich.

Der Termin für die Einreichung der Einkommensteuererklärung für Gebietsfremde ist in der Regel im November oder Dezember des Jahres, das auf das Einkommensjahr folgt.

Gebietsfremde, die zum ersten Mal eine Einkommensteuererklärung in Belgien einreichen, müssen sich beim FÖD Finanzen durch ein Anmeldeformular registrieren.

Sie müssen sich spätestens am 1. Juni des Jahres nach dem Einkommensjahr registrieren, unabhängig davon, ob das Steuererklärungsformular für Gebietsfremde zu diesem Zeitpunkt bereits im belgischen Staatsblatt veröffentlicht wurde oder nicht.

Belgische Gebietsfremde, die im Jahr 2021 zum ersten Mal steuerpflichtige Einkünfte in Belgien erhalten haben, müssen sich also vor dem 1. Juni 2022 beim FÖD Finanzen registrieren.

Wir unterstützen Sie selbstverständlich gerne bei der Registrierung und Einreichung von Steuererklärungen in der Steuer der Gebietsfremden in Belgien.

 

Katrien Bollen - Senior Associate (katrien.bollen@tiberghien.com)

Markus Fort - Associate (markus.fort@tiberghien.com)

Arif Keskin - Associate (arif.keskin@tiberghien.com)