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Allgemeine Geschäftsbedingungen

(version gültig ab 01.12.23)

1. Identifikation

TIBERGHIEN ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach belgischem Recht mit Sitz in 1000 BRÜSSEL, Avenue du Port 86C, Bfk. 419 und registriert bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen unter der Nummer 0417.899.754.

T: +32 2 773 40 00

F: +32 2 773 40 55

E: info@tiberghien.com

TIBERGHIEN ist eine Anwaltskanzlei. TIBERGHIEN, und nicht einzelne Rechtsanwälte, erbringt Dienstleistungen für Klienten (im Folgenden „Klienten“). Die einzelnen Anwälte, die für TIBERGHIEN arbeiten, haben alle die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt (nach belgischem Recht) und sind alle bei ihrer jeweiligen Anwaltskammer registriert.

Als Erfüllungsort für diese Verpflichtungen gilt der Sitz von TIBERGHIEN.

2. Anwendbarkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Leistungen, einschließlich des Erstgesprächs, die TIBERGHIEN gegenüber dem Klienten erbringt, soweit nicht etwas anderes schriftlich zwischen TIBERGHIEN und dem Klienten vereinbart ist.

Alle Leistungen beziehen sich auf die im Dienstleistungsvertrag enthaltenen Leistungen, sowie auf die erste Besprechung und alle zukünftigen Leistungen, die der Klient in Auftrag gegeben hat, unabhängig von der Art und Weise, wie dieser Auftrag mitgeteilt wurde. Dies ergibt sich u. a. daraus, dass die von TIBERGHIEN erbrachten Leistungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist beanstandet wurden.

Besteht zwischen TIBERGHIEN und dem Klienten eine andere schriftliche Vereinbarung, so gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur insoweit, als sie nicht von dem abweichen, was in dieser Vereinbarung festgelegt ist.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrages, dessen Bestandteil sie sind, als angenommen. Wird kein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen, wenn innerhalb einer Frist von fünfzehn (15) Tagen nach deren Eingang keine schriftliche Beanstandung erfolgt.

Sie können auf der Website: https://www.tiberghien.com/nl/algemene-voorwaarden eingesehen werden.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf Deutsch, Niederländisch, Französisch und Englisch verfügbar. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den verschiedenen Versionen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der niederländische Text maßgebend.

3. Zusammenarbeit

Der Klient verpflichtet sich, TIBERGHIEN unverzüglich alle notwendigen oder nützlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, damit TIBERGHIEN ihre Tätigkeiten ordnungsgemäß ausführen kann.

TIBERGHIEN haftet unter keinen Umständen für Schäden, die sich aus unrichtigen, unvollständigen, unklaren und/oder irreführenden Angaben ergeben, die der Klient TIBERGHIEN übermittelt hat.

4. Honorare und Kosten

Die von TIBERGHIEN erbrachten Leistungen werden in der Regel, aber nicht ausschließlich, auf der Basis von Stundensätzen abgerechnet.

Unsere Standard-Stundensätze varieren zwischen EUR 150 und EUR 400. Die individuellen Stundensätze der Anwälte werden regelmäßig auf der Basis der Erfahrung des Anwalts erhöht, und zwar ohne vorherige Mitteilung an den Klienten.

Die endgültigen Honorare können jedoch infolge der Dringlichkeit der Dienstleistung, ihrer Komplexität, dem erzielten Ergebnis, ihrem innovativen oder wertschöpfenden Charakter, der Erfahrung des Anwalts, der praktischen Erfahrung auf dem jeweiligen Gebiet usw. variieren. Die erste Besprechung und die erste mündliche Konsultation werden ebenfalls auf diese Weise berechnet.

In einigen Fällen kann auch ein Erfolgshonorar erhoben werden.

TIBERGHIEN stellt die erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten grundsätzlich monatlich in Rechnung.

Die oben beschriebenen Honorare enthalten keine allgemeinen Bürokosten und spezifischen Kosten.

Die allgemeinen Bürokosten beinhalten u. a. die Kosten für Sekretariat, Archivierung etc. Diese allgemeinen Bürokosten werden auf 7,5 % des in Rechnung gestellten Honorars geschätzt.

Die spezifischen Kosten werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Dazu gehören u. a. Übersetzungskosten, Verfahrenskosten, Reisekosten, Sonderportokosten, Dokumentationskosten, Gerichtsvollzieherkosten und Honorare Dritter. Sie umfassen auch etwaige Negativzinsen, die das Finanzinstitut für die auf dem Drittkonto gehaltenen Gelder des Klienten berechnen könnte, wie in Artikel 12 beschrieben.

Unsere Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Wenn die Umsatzsteuer berechnet werden muss, erhöhen sich unsere Preise um den Betrag der anfallenden Umsatzsteuer.

TIBERGHIEN kann vor Beginn des Auftrags und während der Bearbeitung des Auftrags einen oder mehrere Vorschüsse verlangen. Diese Vorschüsse werden mit der Schlussrechnung verrechnet.

Ein Kostenvoranschlag wird nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, ist aber unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Rechnungen, Honorarabrechnungen, Vorschüsse und sonstige Zahlungsaufforderungen von TIBERGHIEN können dem Klienten elektronisch oder auf dem Postweg zugestellt werden.

Der Klient verpflichtet sich, TIBERGHIEN unverzüglich über jede Änderung der Daten zu informieren und den Empfang der elektronischen Kommunikation sicherzustellen.

5. Rechnungsstellung, formaler Auftraggeber und zugrunde liegender Klient

Als Klient gilt die (juristische) Person, die den formellen Auftrag für Leistungen erteilt hat.

Wird der formale Auftraggeber für einen zugrunde liegenden Klienten tätig, so gilt dieser bis zur ausdrücklichen Annahme des Auftrags und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von TIBERGHIEN durch den zugrunde liegenden Klienten als Auftraggeber.

TIBERGHIEN stellt nur dem formalen Auftraggeber eine Rechnung, es sei denn, der zugrunde liegende Klient hat den Auftrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von TIBERGHIEN ausdrücklich akzeptiert.

Sind im Rahmen des Auftrages bereits Leistungen erbracht worden, so kann der formale Auftraggeber von der Bezahlung dieser Leistungen erst ab dem Zeitpunkt entbunden werden, zu dem sich der zugrunde liegende Klient mit den bereits erbrachten Leistungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von TIBERGHIEN einverstanden erklärt hat.

6. Zahlung und Verzugszinsen

Die fälligen Honorare und Kosten müssen spätestens innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsstellung bezahlt werden. Vorschussrechnungen sind spätestens innerhalb von sieben

(7) Tagen nach Ausstellung der Vorschussrechnung zu bezahlen.

 

Mandant/Unternehmer: 

Bei Zahlungsverzug ist der Mandant von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 8 % pro Jahr und zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 10 % des überfälligen Betrages verpflichtet. 

Mandant/Verbraucher: 

Bei Nichtzahlung eines von einer der Parteien dieses Vertrages geschuldeten Betrags am Fälligkeitstag wird nach Absendung einer förmlichen Inverzugsetzung in Form einer Mahnung und nach Ablauf der darin genannten Frist von mindestens vierzehn (14) Kalendertagen Folgendes fällig:

  • Verzugszinsen ab dem Kalendertag, der auf den Tag der Mahnung folgt, in Höhe des Referenzzinssatzes, erhöht um acht (8) Prozentpunkte, gemäß Artikel 5, zweiter Absatz, des Gesetzes vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr;
  • Ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von:
  • 20 Euro, wenn der fällige Saldo kleiner oder gleich 150 € ist;
  • 30 Euro plus 10 % des fälligen Betrags, wenn der fällige Saldo zwischen 150,01 Euro und 500 Euro liegt;
  • 65 Euro plus 5 % des fälligen Betrags mit einem Höchstbetrag von 2000 Euro, wenn der fällige Saldo über 500 Euro liegt.

Die Frist von vierzehn (14) Kalendertagen beginnt am dritten Werktag nach Absendung der Mahnung an den Mandanten. Wird die Mahnung auf elektronischem Wege verschickt, beginnt die Frist von vierzehn (14) Kalendertagen an dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem die Mahnung an den Mandanten verschickt wurde.

TIBERGHIEN ist darüber hinaus berechtigt, nach schriftlicher Mahnung die Erfüllung seiner Vertragsverpflichtungen einzustellen, wenn der Mandant seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, ohne dass dies zu einem Schadensersatzanspruch des Mandanten führt.

7. Beanstandung von Rechnungen

Beanstandungen von Rechnungen müssen innerhalb von einundzwanzig (21) Tagen nach Erhalt geltend gemacht werden. Der Eingang gilt zwei (2) Tage nach dem auf der Rechnung genannten Datum als erfolgt.

Dieser Protest sollte vorzugsweise per E-Mail an invoicing@tiberghien.com erfolgen und eine Begründung enthalten.

Nach Ablauf der Frist von einundzwanzig (21) Tagen gilt die Rechnung als angenommen.

8. Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Als Datenverarbeiter ist TIBERGHIEN für die gesamte Verarbeitung der übermittelten personenbezogenen Daten verantwortlich. Weitere Informationen zu unseren Verarbeitungstätigkeiten finden Sie in der auf unserer Website veröffentlichten Datenschutzerklärung (https://www.tiberghien.com/nl/privacybeleid).

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Erfüllung des Dienstleistungsvertrages und zur Wahrung der Interessen des Klienten sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet.

Personenbezogene Daten können auch verwendet werden, um über rechtliche Entwicklungen zu informieren oder um Einladungen zu Veranstaltungen von TIBERGHIEN zu übermitteln.

Personenbezogene Daten werden nicht länger als nötig und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen der präventiven Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung aufbewahrt.

Klienten haben das Recht auf Zugang, Korrektur und Aktualisierung ihrer persönlichen Daten. Sie können Einschränkungen der weiteren Verarbeitungstätigkeiten auferlegen, die Löschung aller personenbezogenen Daten verlangen oder eine Kopie der personenbezogenen Daten in einer lesbaren Form anfordern, damit diese übermittelt werden können. Alle diesbezüglichen Anfragen sollten an privacy@tiberghien.com gerichtet werden. Sollte die Antwort von TIBERGHIEN unzureichend sein, kann sich der Klient per E-Mail an die belgische Datenschutzbehörde wenden: commission@privacycommission.be.

9. Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung

Dem Klienten ist bekannt, dass die Erbringung von Dienstleistungen in den Anwendungsbereich des Gesetzes vom 18. September 2017 zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Beschränkung der Nutzung von Bargeld fallen kann.

Gemäß dieser Gesetzgebung ist TIBERGHIEN verpflichtet, eine Identifizierungs- und Wachsamkeitspflicht in Bezug auf den Klienten, seine(n) Bevollmächtigten und seine wirtschaftlichen Eigentümer auszuüben.

Der Klient ist verpflichtet, in dieser Hinsicht vollständig zu kooperieren und alle angeforderten Informationen unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen auf erstes Anfordern zur Verfügung zu stellen. Ändern sich diese Angaben während der Leistungserbringung, so ist TIBERGHIEN unverzüglich zu informieren.

TIBERGHIEN behält sich das Recht vor, alle Leistungen auszusetzen oder zu beenden, wenn keine oder unzureichende Angaben gemacht werden oder Zweifel an der Richtigkeit der Angaben bestehen. Diese Aussetzung oder Kündigung begründet keine Haftung von TIBERGHIEN und hat keinen Einfluss auf die bereits erbrachten und abrechenbaren Leistungen.

Der Klient akzeptiert, dass die Kosten und Honorare für Leistungen, die im Zusammenhang mit den in dieser Gesetzgebung festgelegten Verpflichtungen erbracht werden, in Rechnung gestellt werden.

10. DAC 6

Der Klient nimmt zur Kenntnis, dass Dienstleistungen mit grenzüberschreitendem Charakter in den Anwendungsbereich des Gesetzes vom 20. Dezember 2019 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/822 des Rates vom 25. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über den verpflichtenden automatischen Informationsaustausch im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen (im Folgenden DAC 6) fallen können und stimmt dessen Anwendung ihm gegenüber zu.

Gemäß DAC 6 kann ab dem 1. Januar 2021 jeder Vermittler, der an der Beratung oder Umsetzung von meldepflichtigen „grenzüberschreitenden Steuergestaltungen“ beteiligt ist, zur betreffenden Meldung verpflichtet sein.

Eine Ausnahme von dieser Meldepflicht besteht, wenn der Vermittler an ein gesetzlich geschütztes Berufsgeheimnis gebunden ist (z. B. Rechtsanwälte).

In diesem Fall muss der an das Berufsgeheimnis gebundene Vermittler alle anderen bekannten Vermittler darüber informieren, dass er die Meldepflicht nicht erfüllen kann. Um zu vermeiden, dass diese Mitteilung an sich das Berufsgeheimnis verletzt, bevollmächtigt der Klient automatisch TIBERGHIEN, diese Mitteilung in seinem Namen vorzunehmen.

Wenn es keine anderen Vermittler gibt, wird der Klient die notwendigen Schritte zur Meldung unternehmen. In diesem Fall kann der Klient TIBERGHIEN beauftragen, im Namen des Klienten zu berichten, wofür besondere Vereinbarungen getroffen werden.

Der Klient akzeptiert, dass die Kosten und Honorare für Leistungen im Rahmen von DAC 6 berechnet werden.

11. Geistiges Eigentum

Die Arbeiten von TIBERGHIEN sind durch geistige Eigentumsrechte geschützt.

Der Klient ist nicht berechtigt, die Arbeiten von TIBERGHIEN (Beratungen, Verträge, Verfahrensunterlagen, sonstige geistige Arbeiten) ohne die Zustimmung von TIBERGHIEN in irgendeiner Form selbst oder durch Dritte in einem anderen Zusammenhang als dem des erteilten Auftrags zu veröffentlichen, zu vervielfältigen oder zu nutzen.

12. Drittmittel

TIBERGHIEN wird alle Beträge, die sie für ihren Klienten erhält, innerhalb kürzester Zeit an ihren Klienten überweisen.

TIBERGHIEN kann Beträge zur Deckung von Vorschussrechnungen oder Honorarabrechnungen von den Beträgen abziehen, die sie für Rechnung des Klienten erhält. Sie wird den Klienten hiervon schriftlich in Kenntnis setzen. Das Recht des Klienten, die Honorarabrechnungen anzufechten und die Auszahlung der einbehaltenen Beträge zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.

TIBERGHIEN wird alle vom Klienten für diese Dritten erhaltenen Beträge unverzüglich an diese Dritten weiterleiten.

13. Haftung

Die Verpflichtungen von TIBERGHIEN sind Mittelverpflichtungen und keine Verpflichtungen zur Gewährleistung eines bestimmten Ergebnisses. Daraus folgt, dass TIBERGHIEN sich nicht verpflichtet, ein vorgegebenes Ergebnis zu erreichen, sondern nur nach bestem Wissen und Gewissen im Interesse des Klienten handeln wird.

Der Klient akzeptiert, dass nur die Kanzlei haftbar gemacht werden kann und nicht die einzelnen Anwälte oder Mitarbeiter von TIBERGHIEN.

Die Berufshaftpflicht von TIBERGHIEN und von Rechtsanwälten, die im Rahmen eines Kooperationsvertrages mit TIBERGHIEN tätig sind, sowie deren faktische und juristische Mitarbeiter und alle Personen, für die TIBERGHIEN zivilrechtlich haftbar gemacht werden kann, ist in erster Instanz bei der Aktiengesellschaft nach belgischem Recht Liberty Mutual Insurance Europe SE, versichert. Diese Police gewährt einen weltweiten Versicherungsschutz für Tätigkeiten, die die Versicherten von ihrem in Sitz in Belgien aus durchführen. Dies gilt jedoch vorbehaltlich der Klarstellungen und Nuancierungen in der Police selbst und mit Ausnahme von Ansprüchen, die gegen den Versicherungsnehmer in den Vereinigten Staaten oder Kanada oder unter den Gesetzen oder der Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten oder Kanadas erhoben werden.

Neben der bei der Liberty Mutual Insurance Europe SE abgeschlossenen Police hat TIBERGHIEN sechs weitere Berufshaftpflichtversicherungen bei AON, Liberty Mutual Insurance Europe SE, CNA Insurance Company (Europe) SA, HDI Global Specialty SE, Zurich Benelux & Probitas en HDI Global Specialty SE abgeschlossen.

Diese Zusatzpolicen bieten weltweiten Versicherungsschutz für Tätigkeiten, die von den Versicherten von ihren Büros in Belgien aus durchgeführt werden. Dies gilt jedoch vorbehaltlich von Klarstellungen und Nuancierungen in den Richtlinien selbst.

Die Berufshaftpflicht von TIBERGHIEN ist in jedem Fall auf die Höhe der Deckungssumme ihrer Berufshaftpflichtversicherung beschränkt. Weitere Informationen über die vollständige Deckung erhalten Sie auf Anfrage.

Der Klient erkennt an, dass die Berufshaftpflichtversicherung von TIBERGHIEN ausreichend ist.

TIBERGHIEN haftet in keinem Fall für Mängel bei den Leistungen von Dritten, die sie in Anspruch nimmt, oder für die Empfehlung solcher Dritter.

Wenn der Berufshaftpflichtversicherer den Schaden, aus welchem Grund auch immer, nicht deckt, kann TIBERGHIEN weder für die vertragliche noch für die außervertragliche Haftung haftbar gemacht werden und ist nicht verpflichtet, dem Klienten eine Entschädigung zu zahlen.

14. Beendigung des Vertrages

Der Vertrag kann von jeder Partei jederzeit und ohne Angabe von Gründen durch eine schriftliche Mitteilung an die andere Partei gekündigt werden.

Wird die schriftliche Mitteilung von TIBERGHIEN versandt, so wird die Zeit berücksichtigt, die der Klient benötigt, um sich rechtzeitig Rechtsbeistand bei einem anderen Dienstleister zu verschaffen. Dieser Zeitraum darf jedoch zwei Wochen nicht überschreiten. Dieser Absatz gilt nicht, wenn die Beendigung des Vertrages auf eine gesetzliche Verpflichtung zurückzuführen ist. In diesem Fall wird die Kündigung sofort wirksam.

Im Falle einer schriftlichen Kündigung durch den Klienten wird der Vertrag sofort beendet und der Klient schuldet TIBERGHIEN keinen Schadenersatz. Der Klient bleibt für die Bezahlung der von TIBERGHIEN erbrachten Leistungen, entstandenen Kosten usw. bis zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme der schriftlichen Vertragsbeendigung haftbar. Darüber hinaus bleibt der Klient auch für die mit dem Abschluss und der Übermittlung des Falles verbundenen Leistungen haftbar.

TIBERGHIEN haftet nicht für Schäden, die aus der Beendigung des Vertrages resultieren.

Die Beendigung des Vertrages bzw. die Beendigung des Mandats und der sich daraus ergebenden Verpflichtungen entbindet die Parteien nicht von den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. in dem zugrunde liegenden Dienstleistungsvertrag getroffenen Vereinbarungen.

15. Nichtigkeit einer Klausel

Im Falle der Nichtigkeit oder Nichtanwendbarkeit einer Klausel oder einzelner Aspekte davon wird die Gültigkeit der anderen Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon nicht berührt.

Die für nichtig oder unanwendbar erklärte Klausel wird von den Parteien in gegenseitiger Absprache durch eine Klausel ersetzt, die der ursprünglichen Klausel und ihrer Intention möglichst nahe kommt.

16. Änderung

TIBERGHIEN behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit

  • Für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Beziehungen zwischen TIBERGHIEN und dem Klienten gilt ausschließlich belgisches Recht und, soweit anwendbar, die deontologischen Regeln, denen der Rechtsanwalt unterliegt, sowie deren Einhaltung. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf Anfrage.
  • Streitigkeiten werden vorzugsweise gütlich

Wenn keine gütliche Einigung möglich ist, werden Streitigkeiten zwischen TIBERGHIEN und dem Klienten ausschließlich von den Gerichten in Brüssel entschieden.

Gegebenenfalls kann sich der Klient an die zuständigen Behörden der betreffenden Anwaltskammern in Brüssel, Antwerpen, Gent oder Hasselt wenden.

  • Je nach Fall können Verbraucher auch eine Beschwerde beim Ombudsdienst Verbraucherstreitsachen Rechtsanwaltschaft (OCA) oder beim Ombudsdienst der Kammer der französisch- und deutschsprachigen Anwaltschaften Belgiens Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Website: http://oca.ligeca.be.

 

 
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