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Montag, 28 Februar 2022

Der belgische ELTIF: Startbereit in 2022?

Mitte 2021 eingeführter ELTIF

Gemäß dem Gesetz vom 27. Juni 2021 (Belgisches Staatsblatt vom 9. Juli 2021) wurde das Regelwerk des European Long Term Investment Funds (im Folgenden "ELTIF") in das belgische Gesetz vom 19. April 2014 über alternative Organismen für gemeinsame Anlagen und ihre Verwalter aufgenommen. Durch dieses Gesetz konnte das europäische ELTIF-Regime endlich im belgischen Recht in Kraft treten, nachdem eine entsprechende EU-Verordnung bereits seit einiger Zeit in Kraft war (EU-Verordnung 2015/760 vom 29. April 2015). Trotz anfänglicher Unsicherheit kann der ELTIF tatsächlich als eigenständige Entität (und nicht nur als "Etikett") existieren.

Der ELTIF soll langfristige Investitionen in die europäische Realwirtschaft fördern ("Europa-2020-Strategie"). Hauptziel ist es, Investitionen im öffentlichen Bereich zu fördern, um die Schaffung von Arbeitsplätzen, den Ausbau der Infrastruktur, Mobilitätsprojekte, aber auch Investitionen in bestimmte nicht börsennotierte Unternehmen oder börsennotierte KMU zu stimulieren.

Zu den förderfähigen Investitionen gehören daher (i) Infrastrukturprojekte (Verkehr, Umwelt- und soziale Infrastruktur, öffentlich-private Partnerschaften); (ii) Finanzierungsprojekte für die Energiewende; (iii) Projekte zur digitalen Transformation; (iv) Immobilienprojekte (Altenheime, Schulen, Krankenhäuser, Gefängnisse, sozialer Wohnungsbau); (v) Projekte zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen.

Ein ELTIF kann in ein breites Spektrum von Vermögenswerten investieren, vorausgesetzt, diese sind langfristig angelegt und fügen sich in die Strategie des intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums ein, wie in der oben erwähnten „Europa-2020-Strategie“ dargelegt ist.

Es ist davon auszugehen, dass der ELTIF in der Lage sein wird, dem Hype der sogenannten ESG (Environment, Social, Governance)-Fonds zu folgen. Darüber hinaus wird der ELTIF eine geeignete Entität sein, um sich an Ausschreibungen des belgischen Föderalen Transformationsfonds (verwaltet vom SFPI/FPMI) im Rahmen des Post-COVID-Konjunkturprogramms zu beteiligen.

Um als ELTIF zu qualifizieren, muss der Fonds von einem AIFM-Manager verwaltet werden, von der FSMA anerkannt sein, in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet werden (eine vertragliche Grundlage ist nicht möglich), mindestens 70 % der Vermögenswerte in qualifizierte Anlagen (langfristige Anlagen mit Schwerpunkt auf intelligentem, nachhaltigem und integrativem Wachstum) investieren, keine Leerverkäufe tätigen, und strenge Anforderungen in Bezug auf die Hebelwirkung und die Verwendung von Derivaten erfüllen.

Beteiligen können sich institutionelle und professionelle Anleger, aber auch bestimmte qualifizierte Privatanleger. Dieses Instrument soll daher Kofinanzierungen und Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor fördern.

ELTIF-Steuerregelung: eine aufgewertete DBE-IGVK?

Obschon der ELTIF als eigenständige Gesellschaft errichtet werden konnte, war er bisher nicht sehr attraktiv, da der belgische Gesetzgeber die Steueraspekte der Anlageform nicht berücksichtigt hatte. Auch die EU-Verordnung regelt diese Aspekte nicht.

Bisher unterlag der ELTIF als inländische Gesellschaft den gebräuchlichen Körperschaftssteuerregeln, da es keine besonderen Bestimmungen für die körperschaftssteuerliche Behandlung gab. Dies bedeutete, dass auf Fondsebene grundsätzlich sowohl die Erträge aus Aktien als auch die Erträge aus der Fremdfinanzierung mit 25 % besteuert wurden. Auch Immobilienerträge wurden im Prinzip besteuert.

Lediglich Einkünfte (Dividenden, Veräußerungsgewinne) aus Aktien konnten neutralisiert werden, wenn der ELTIF unter bestimmten Bedingungen als Investmentgesellschaft eingestuft wurde und somit von einer flexibleren DBE-Regelung ("Definitiv Besteuerte Einkommen") profitierte. Weitere Einkünfte, z.B. aus der Fremdfinanzierung oder aus Immobilieneinkünften, waren jedoch mit 25 % Körperschaftssteuer zu versteuern.

Der belgische ELTIF war somit bisher nicht sonderlich interessant.

Mit dem neuen Gesetz vom 28. Januar 2022, das verschiedene steuerliche Bestimmungen enthält, möchte die belgische Regierung verschiedene Themen fördern, darunter die Einführung eines leistungsfähigen steuerlichen Rahmens für den belgischen ELTIF.

Der neue steuerliche Rahmen für den ELTIF zielt darauf ab:

  • die Investitionseinheit aus Sicht der Körperschaftssteuer zu neutralisieren;
  • die wirtschaftliche Doppelbesteuerung für Unternehmensinvestoren zu beseitigen; und
  • den Verzicht auf die Quellensteuer für gebietsfremde Anleger zu ermöglichen.

Um dies zu erreichen, sieht der belgische Gesetzgeber die ausdrückliche Anwendung der Regelung von Artikel 185bis EStG 1992 für den ELTIF vor. Dies bedeutet, dass der ELTIF  einer Regelung unterliegt, die von den gebräuchlichen Körperschaftssteuerregeln abweicht, was bedeutet, dass z.B. Einkünfte aus Aktien (Dividenden, Veräußerungsgewinne), Einkünfte aus Fremdfinanzierung und Einkünfte aus Immobilien nicht zur Steuerbemessungsgrundlage der Gesellschaft gehören. Grundsätzlich zahlt man also keine Steuern auf solche Einkünfte, zumindest nicht auf der Ebene des Fonds.

Für die Verwalter des Fonds ändert sich grundsätzlich nichts. Die Verwalter werden weiterhin auf die Gebühren, die sie für die Verwaltung erhalten, nach den für sie geltenden Regeln besteuert.

Um zu vermeiden, dass die Erträge aus den zugrunde liegenden Investmentgesellschaften ein zweites Mal besteuert werden (einmal bei der Investmentgesellschaft und einmal beim Unternehmensinvestor), wenn sie an Unternehmensinvestoren ausgeschüttet werden, ist eine Abweichung von den gebräuchlichen Regeln des DBE-Abzugs vorgesehen, so dass Erträge aus so genannten "guten" Aktien für den DBE-Abzug qualifizieren können.

Diese Regelung ähnelt der des bekannten " DBE-IGVK ", allerdings mit dem Unterschied, dass ein ELTIF nicht verpflichtet ist, jährlich mindestens 90 % seiner Nettoerträge auszuschütten. Angesichts der Tatsache, dass dies eine vollständige Thesaurierung der Anlageerträge mit Recht auf den belgischen DBE-Abzug ermöglicht, macht diese steuerliche Behandlung den ELTIF zu einem sehr interessanten neuen Anlageinstrument.

Darüber hinaus kann der DBE-Abzug im Gegensatz zu einer gewöhnlichen DBE-IGVK auch für (den Teil der) Dividende gelten, der aus im Ausland besteuerten Immobilienerträgen stammt.

Allerdings gelten besondere Bedingungen und Auflagen, um den Unternehmensinvestoren eine solche "DBE-Regelung" anbieten zu können (z.B. ist eine maßgeschneiderte Aufschlüsselungsverpflichtung unerlässlich).

Um den Fonds für EU-Investorgesellschaften attraktiv zu machen (und weil das EU-Recht dies vorschreibt), wird auf die Quellensteuer auf die Erträge aus "guten Aktien" belgischen Ursprungs verzichtet.

Im Prinzip kann der belgische ELTIF auch von dem breiten Netz an Doppelbesteuerungsabkommen profitieren, das Belgien abgeschlossen hat, was internationale Investitionen und den Zugang internationaler Investoren erleichtert.

Sobald der Fonds bei der FSMA registriert ist, unterliegt er der jährlichen Steuer für Organismen für gemeinsame Anlagen in Höhe von 0,0925 % (der so genannten "Zeichnungssteuer"). Da ein ELTIF auch Anteilsklassen einrichten kann, kann auch eine separate Anteilsklasse für institutionelle und professionelle Anleger vorgesehen werden, für die diese Zeichnungssteuer auf 0,01 % reduziert werden kann.

Schließlich hat der belgische Gesetzgeber die Gelegenheit ergriffen, den König (die Regierung) zu ermächtigen, per königlichem Erlass einen spezifischen Rechnungslegungsrahmen für den ELTIF auszuarbeiten.

Mit dem ELTIF wollte der belgische Gesetzgeber zu Recht langfristige Investitionen fördern und hat daher einen hochinteressanten steuerlichen Rahmen geschaffen.

Selbstverständlich sind wir jederzeit bereit, bei der Auflegung dieses neuen interessanten Investmentfonds zu helfen.

Dirk Coveliers – Counsel (dirk.coveliers@tiberghien.com)

Yannick Cools – Associate (yannick.cools@tiberghien.com)

Markus Fort – Associate (markus.fort@tiberghien.com)

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